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Toolbox Talk – Bedenken äußern
- Es kann oft schwierig sein zu wissen, an wen oder wohin Sie sich wenden müssen, wenn Sie Bedenken haben oder etwas gesehen haben, das Ihrer Meinung nach einfach nicht richtig ist.
- Wenn Sie Bedenken haben, dass unsere Werte oder Richtlinien verletzt werden, bleiben Sie bitte nicht schweigen, es ist richtig, sich zu Wort zu melden.
- Bedenken können aus einer Vielzahl von Gründen bestehen, darunter:
- Mobbing und Belästigung
- Unsichere Arbeitsbedingungen
- Betrug oder Diebstahl
- Gewalt am Arbeitsplatz
- Alkohol- oder Drogenkonsum
- Missbrauch von Firmeneigentum
- Interessenkonflikt
- Fälschung von Aufzeichnungen oder
- Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien oder Ethik
- Wir wissen, dass es schwierig sein kann, sich zu Wort zu melden, und dass die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen echt ist, was dazu führen kann, dass Menschen über Fehlverhalten Stillschweigen bewahren. Seien Sie versichert, dass wir hier sind, um zuzuhören, und bei RPM sind die Mitarbeiter vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt, wenn sie in gutem Glauben Bedenken äußern.
- Das bedeutet, dass, wenn Sie ein unangemessenes Verhalten vermuten oder davon wissen, die Richtlinie von RPM zu Vergeltungsmaßnahmen gegen Sie jede Form von Vergeltungsmaßnahmen verbietet, die gegen Sie ergriffen werden, wenn Sie dieses Problem melden, eine Meldung machen, an einer Untersuchung teilnehmen oder sich weigern, an einer Aktivität teilzunehmen, von der Sie vermuten oder wissen, dass sie unangemessen oder falsch ist, einschließlich der Ausübung von Rechten am Arbeitsplatz, die gesetzlich geschützt sind.
- Das bedeutet nicht, dass Sie von der weiteren Ausführung Ihrer Arbeit oder der Einhaltung unserer Arbeitsplatzregeln entschuldigt werden, nur weil Sie eine Beschwerde einreichen oder Ihre Bedenken melden. Sie sind weiterhin für die Erfüllung Ihrer beruflichen Aufgaben verantwortlich.
- Die Vergeltungsrichtlinie unseres Unternehmens verbietet es einem Manager oder einer anderen Führungskraft, nachteilige Maßnahmen gegen Sie zu ergreifen, wenn Sie Ihre Bedenken in gutem Glauben melden.
- Wenn Sie beispielsweise Fehlverhalten wie Mobbing melden und es in gutem Glauben melden, verbietet Ihnen die Vergeltungsrichtlinie, gekündigt, herabgestuft, suspendiert, verurteilt, diszipliniert, übertragen, bedroht, belästigt oder in irgendeiner Weise diskriminiert zu werden, weil Sie Ihre Bedenken geäußert haben.
- Die Vergeltungsrichtlinie von RPM verbietet auch subtilere Formen von Vergeltungsmaßnahmen, wie z. B. die Abgabe einer unbegründeten schlechten Bewertung, die Zuweisung unerwünschter Arbeit oder Mobbing, weil ein Mitarbeiter Bedenken geäußert hat.
- Ich habe den Begriff „gutgläubig“ während dieses Gesprächs einige Male gesagt. Bedenken, die in böswilliger Absicht vorgebracht werden, oder Bedenken, die ausgemacht werden, sind nicht die Art von echten Beschwerden in gutem Glauben, die von der Vergeltungsrichtlinie abgedeckt werden.
- Wenn Sie beispielsweise eine Beschwerde melden, die nicht zutrifft, um zu versuchen, sie in Schwierigkeiten zu bringen, wäre dies keine gutgläubige Beschwerde, die von der Richtlinie zu Vergeltungsmaßnahmen abgedeckt wird, und Sie können dafür Disziplinarmaßnahmen unterliegen.
- Auf der anderen Seite sind Bedenken bezüglich eines Herstellungsverfahrens, das Sie für unsicher halten, oder Verhaltensweisen, die Ihrer Meinung nach gegen die Belästigungsrichtlinie des Unternehmens verstoßen könnten, beispielsweise in gutem Glauben geäußerte Bedenken, und es wäre gegen unsere Richtlinie, Vergeltungsmaßnahmen gegen Sie zu ergreifen, wenn Sie diese Bedenken äußern. Das stimmt, ob die Bedenken, die Sie vorbringen, begründet oder nicht begründet sind.
- Wenn Sie Bedenken bezüglich illegaler, unethischer oder anderer Aktivitäten haben, die einfach nicht richtig erscheinen, wenden Sie sich bitte an jeden, dem Sie sich wohlfühlen, egal ob es sich um einen Vorgesetzten, ein anderes Mitglied der Geschäftsleitung, die Personalabteilung, die Rechtsabteilung oder die Compliance-Hotline von RPM handelt, Poster mit den Details der Hotline finden Sie im Werk oder Einzelheiten finden Sie auf der Website von RPM rpminc.com.
- Wenn Sie glauben, dass Sie Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt wurden, sollten Sie dies Ihrem Vorgesetzten oder Manager melden. Wenn Sie sich dabei unwohl fühlen, können Sie dies jedem Mitglied des Managements, der Personalabteilung, der Rechtsabteilung oder der Compliance-Abteilung oder über die Unternehmenshotline melden.